Familienrecht

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Familienrechtliche Angelegenheiten sind oftmals komplex und vielschichtig. Wenn persönliche Beziehungen auf rechtliche Fragestellungen treffen, entstehen Situationen, die nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen, Diskretion und einen individuellen Ansatz erfordern. Die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner ist auf hochwertige Rechtsberatung im Bereich des Familienrechts spezialisiertund setzt sich konsequent für den Schutz Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen ein.

Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Lebenslage eine verlässliche rechtliche Unterstützung zu bieten — sei es bei der Lösung ehelicher Konflikte, der Wahrung der Interessen Ihrer Kinder oder der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt, häuslicher Gewalt oder Adoption.

Welche Leistungen bieten wir im Bereich Familienrecht an?

1. Scheidung – Beratung und Prozessvertretung

Eine Scheidung ist häufig mit erheblichen emotionalen Belastungen verbunden. Wir bieten umfassende rechtliche Begleitung in folgenden Fällen:

  • Einvernehmliche Scheidung – wenn sich die Ehegatten über die Auflösung der Ehe, den Unterhalt, das Sorgerecht und die Vermögensaufteilung geeinigt haben;
  • Streitige Scheidung – wenn keine Einigung möglich ist und eine gerichtliche Klärung einschließlich des Nachweises von Verschulden erforderlich wird;
  • Scheidung aus dem Ausland – für bulgarische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, unter vollständiger Vertretung durch Vollmacht;
  • Internationale Scheidungen – bei Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit.

Wir erstellen sämtliche erforderlichen Unterlagen, führen Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten unsere Mandanten vor Gericht, um eine schnelle und effiziente Lösung zu gewährleisten.

2. Vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Ehegatten und Vermögensaufteilung

Bei Auflösung der Ehe müssen die vermögensrechtlichen Fragen umfassend geklärt werden:

  • Feststellung des Güterstands – gemeinschaftliches Ehevermögen oder persönliches Vermögen;
  • Vermögensaufteilung – einvernehmlich oder gerichtlich, einschließlich Immobilien, Kraftfahrzeuge und bewegliche Sachen;
  • Ansprüche auf einen größeren Anteil – wenn ein Ehegatte einen nachweislich höheren Beitrag zum während der Ehe erworbenen Vermögen geleistet hat.

Unsere Kanzlei bietet fachkundige Unterstützung zur Wahrung Ihrer vermögensrechtlichen Interessen und setzt sich für eine faire und rechtlich korrekte Vermögensverteilung ein.

3. Sorgerecht und persönliche Beziehungen zu den Kindern

Sind die Interessen minderjähriger Kinder betroffen, stellt das Gericht das Kindeswohl stets in den Mittelpunkt. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei:

  • Festlegung des Sorgerechts – Bestimmung des Elternteils, dem die Ausübung der elterlichen Sorge übertragen wird;
  • Regelung des Umgangsrechts – Festlegung der Zeiten und Bedingungen, unter denen der andere Elternteil Kontakt zum Kind ausübt;
  • Änderung des Sorgerechts – bei wesentlicher Änderung der Umstände;
  • Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils – insbesondere für Reisen des Kindes ins Ausland;
  • Einschränkung oder Entzug des Sorgerechts – wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Unsere Priorität ist es, Konflikte zwischen den Eltern zu minimieren und Lösungen zu finden, die dem Wohl des Kindes bestmöglich entsprechen.

4. Unterhalt

Der Unterhalt stellt einen wesentlichen Bestandteil der Fürsorge für Kinder nach einer Trennung oder Scheidung dar:

  • Festsetzung des Kindesunterhalts – außergerichtliche Vereinbarung oder gerichtliche Bestimmung des Unterhalts für minderjährige Kinder;
  • Unterhalt für volljährige Kinder – erstmalige Vereinbarung oder gerichtliche Festsetzung, sofern gesetzliche Voraussetzungen vorliegen;
  • Eintreibung von Unterhalt – freiwillig oder zwangsweise über einen Gerichtsvollzieher;
  • Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhalts – bei Änderungen der Einkommensverhältnisse oder des Bedarfs des Kindes;
  • Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Unsere Rechtsanwälte wahren konsequent die Interessen der Kinder und unterstützen Sie bei der fairen Festlegung sowie der wirksamen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Haben Sie eine rechtliche Frage oder einen konkreten Fall?

Vereinbaren Sie eine schnelle und professionelle Beratung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – online oder in unserem Büro. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und eine konkrete Strategie zur Lösung Ihres Rechtsproblems.

5. Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt stellt ein ernstes gesellschaftliches Problem dar. Wir bieten Ihnen:

  • Beratung und rechtlichen Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt;;
  • Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Erlass von Schutzanordnungen;;
  • Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren;;
  • Beratung zu Sicherungsmaßnahmen — einschließlich der sofortigen Entfernung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung.

Wir arbeiten mit der erforderlichen Diskretion und Schnelligkeit, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.

6. Abstammung und Adoption

Im Bereich der Abstammung des Kindes und der Adoption bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung:

  • Feststellung der Abstammung – Erhebung von Klagen zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft;
  • Anfechtung der Abstammung – gerichtliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft;
  • Anerkennung der Vaterschaft – gerichtliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft;
  • Adoption – Unterstützung bei Voll- und Teiladoptionen, einschließlich rechtlicher Beratung, Vorbereitung der Unterlagen und gerichtlicher Vertretung.

7. Ehevertrag

Wir erstellen und begleiten den Abschluss von Eheverträgen, die die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten regeln:

  • Ehevertrag vor Eheschließung;;
  • Ehevertrag während bestehender Ehe;;
  • Eintragung des Ehevertrags in das Register der ehelichen Vermögensverhältnisse.

Ein Ehevertrag bietet Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Vermögensordnung in der Ehe.

Warum Evelina Toncheva & Partner wählen?

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Bereich des Familienrechts;
  • Individuelle, maßgeschneiderte Beratung für jeden Mandanten;
  • Diskretion und berufliche Ethik auf höchstem Niveau;
  • Umfassende rechtliche Betreuung – von der Erstberatung bis zur vollständigen gerichtlichen Vertretung;
  • Die Möglichkeit Online-Beratung für Mandanten außerhalb von Burgas und außerhalb Bulgariens.

Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner bei der Lösung sensibler rechtlicher Fragestellungen im Bereich des Familienrechts.

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Häufig gestellte Fragen – Familienrecht

Bevor Sie sich im Detail mit unseren Leistungen und unserer Arbeitsweise vertraut machen, haben wir für Sie eine Auswahl der Fragen zusammengestellt, die uns von Mandanten am häufigsten gestellt werden. Diese Fragen spiegeln die wesentlichen Aspekte der Tätigkeit der Anwaltskanzlei „Evelina Toncheva & Partner“ wider und sollen Ihnen klare und hilfreiche Informationen bieten.

Welche Hauptarten der Scheidung gibt es in Bulgarien?

Es gibt zwei grundlegende Arten der Scheidung: ● Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen – wenn zwischen den Ehegatten kein Streit besteht; ● Streitige Scheidung (Scheidung im Klageverfahren) – wenn das Gericht über Verschulden, elterliche Rechte oder vermögensrechtliche Fragen entscheiden muss.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen dauert in der Regel 2–3 Monate. Eine streitige Scheidung kann je nach Komplexität des Falls und der notwendigen Beweise deutlich länger dauern.

Kann ein Ehevertrag nach der Eheschließung abgeschlossen werden?

Ja. Das bulgarische Recht erlaubt den Abschluss eines Ehevertrags sowohl vor als auch während der Ehe. Der Vertrag muss notariell beurkundet und im entsprechenden Register eingetragen werden.

Was wird für eine Adoption benötigt?

Adoptionsbewerber müssen ein Verfahren durchlaufen, das eine sozialpädagogische Bewertung, ein gerichtliches Verfahren sowie eine gerichtliche Entscheidung umfasst, durch die die Adoption offiziell eingetragen wird.

Kann die Ehe geschieden werden, wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt?

Ja. Befindet sich ein Ehegatte im Ausland, kann die Scheidung durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Ein Anwalt aus unserer Kanzlei kann Sie vollständig vertreten – wir organisieren den gesamten Ablauf distanziert, von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Teilnahme am Gerichtsverfahren.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt?

Der Kindesunterhalt wird anhand der Bedürfnisse des Kindes und der finanziellen Möglichkeiten der Eltern festgelegt. Es gibt einen gesetzlichen Mindestbetrag, jedoch kann ein höherer Unterhalt vereinbart werden. Das Gericht kann den Unterhalt erhöhen oder herabsetzen, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.

Kann ich nach der Scheidung einen größeren Anteil am Vermögen erhalten?

Ja. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Beitrag zum Erwerb des Vermögens höher war – beispielsweise durch eigene finanzielle Mittel, Betreuung der Familie, Mitwirkung im Geschäft oder andere wesentliche Leistungen –, können Sie ungleiche Vermögensanteile geltend machen. Wir unterstützen Sie bei der Sammlung aller erforderlichen Nachweise.

Was ist ein Ehevertrag und wann ist es empfehlenswert, einen solchen abzuschließen?

Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten regelt – was persönliches und was gemeinsames Vermögen ist, wie Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden usw. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Empfehlenswert ist er insbesondere: bei größeren Vermögenswerten, bei Unternehmensbeteiligungen, bei einer zweiten Ehe oder komplexen Vermögensverhältnissen.

Kann ich ein Kind adoptieren, ohne verheiratet zu sein?

Ja. Auch unverheiratete Personen können ein Kind adoptieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – geeignete Lebensbedingungen, stabile Einkommen und gerichtliche Genehmigung. Wir begleiten Sie durch alle Schritte des Adoptionsverfahrens – von der Antragstellung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung.

Was passiert mit den Kindern nach der Scheidung?

Das Gericht entscheidet über: ● den Elternteil, dem die elterlichen Rechte übertragen werden; ● den Umgangsregelungen mit dem anderen Elternteil; ● die Höhe des Kindesunterhalts.

Wie läuft das Verfahren bei häuslicher Gewalt ab?

Es wird ein Antrag auf Erlass einer Schutzanordnung beim Gericht eingereicht. Das Gericht kann Maßnahmen wie folgende anordnen: ● Entfernung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung; ● Annäherungsverbot gegenüber der betroffenen Person.

Welche Rechte habe ich am gemeinsamen Vermögen nach der Scheidung?

Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens, sofern nicht ein größerer Beitrag eines Ehegatten nachgewiesen wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einer streitigen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben die Ehegatten zu allen Fragen – einschließlich Sorgerecht und Unterhalt – eine gemeinsame Lösung gefunden. Das Verfahren verläuft schneller und ohne Streit. Eine streitige Scheidung wird eingeleitet, wenn keine Einigung besteht. Das Verfahren ist länger und umfasst die gerichtliche Klärung der Schuldfrage sowie der vermögensrechtlichen und familiären Angelegenheiten. Unser Team berät Sie, welche Variante in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.

Welcher Elternteil erhält das Sorgerecht nach der Scheidung?

Das Gericht entscheidet im besten Interesse des Kindes. Dabei berücksichtigt es unter anderem: das Alter des Kindes, die Bindung zu jedem Elternteil, die Lebens- und Betreuungsbedingungen. Wir entwickeln für Sie eine geeignete Strategie, um Ihre Rechte als Elternteil wirksam zu schützen.

Was kann ich tun, wenn mein Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt?

Sie können eine Klage beim Gericht einreichen oder die Hilfe eines Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen, um den Unterhalt einzuziehen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen – von der außergerichtlichen Aufforderung bis zur Zwangsvollstreckung durch Lohn- oder Kontopfändung.

Wie werden die Kontakte zum Kind geregelt, wenn die Eltern nicht zusammenleben?

Das Gericht legt einen Umgangsplan fest – einschließlich Besuchstage, Wochenenden, Feiertage und Schulferien. Wenn keine Einigung zwischen den Eltern besteht, erstellen wir ein geeignetes Vorschlagsmodell und vertreten Sie vor Gericht.

Was soll ich tun, wenn ich Opfer häuslicher Gewalt bin?

Suchen Sie sofort rechtliche Unterstützung. Wir können einen Antrag auf Schutzanordnung stellen, durch die der Täter aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden kann, ihm Kontakt- und Annäherungsverbote auferlegt werden und Sie umfassenden Schutz erhalten. Wir gewährleisten vollständige Vertraulichkeit und rasches Handeln.

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