Gründung von Unternehmen/Vereinen. Änderungen und Eintragungen im Handelsregister

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Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten diese in ein erfolgreiches Projekt verwandeln? Der erste Schritt zur rechtmäßigen Aufnahme Ihrer Tätigkeit ist die Gründung eines Unternehmens oder eines gemeinnützigen Vereins/einer Stiftung.Ganz gleich, ob Sie ein kleines Unternehmen gründen, ein größeres Handelsunternehmen führen oder eine Nichtregierungsorganisation ins Leben rufen möchten die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner begleitet Sie zuverlässig auf jedem Schritt dieses Prozesses.

Warum ist die Unternehmensgründung so wichtig?

Регистрацията на фирма не е просто формалност — тя Ви осигурява правна сигурност, възможност да сключвате договори, да наемате персонал и да развивате дейността си съгласно законовите изисквания в България. Вписването на дружеството или сдружението в Handelsregister е задължително условие за официалното му съществуване.

Wir bieten vollständige Unterstützung bei der Gründung verschiedener Rechtsformen:

  • Einzelkaufmann (ET) – geeignet für selbstständige gewerbliche Tätigkeit;
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD) – ideal für Geschäftspartnerschaften;
  • Die Einpersonen-GmbH (EOOD) – für Einzelunternehmer;
  • Aktiengesellschaft (AD) – geeignet für größere und kapitalintensive Unternehmensvorhaben;
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) – passend für Familienunternehmen oder kleine Partnerstrukturen;
  • Kommanditgesellschaft (KG)geeignet für Partner, die Kapital einbringen möchten, wobei einige Gesellschafter nur finanziell und andere auch durch Arbeitsleistung oder Geschäftsführung beteiligt sind;

 

  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) – eine Rechtsform, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union erleichtert;

 

  • Vereine und Stiftungen – juristische Formen zur Ausübung von gemeinnütziger oder privater nichtwirtschaftlicher Tätigkeit.

Was umfasst unsere Dienstleistung?

Die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung,die Folgendes einschließt:

  • Professionelle Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform entsprechend Ihrer Tätigkeit und Ihren geschäftlichen Zielen;
  • Erstellung sämtlicher Gründungsunterlagen – Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Protokolle und gesetzlich erforderliche Erklärungen;
  • Ausfüllen und Einreichen aller Anmeldungen beim Handelsregister mittels elektronischer Signatur eines Rechtsanwalts,wodurch Sie Zeit und Kosten sparen (reduzierte staatliche Gebühren);
  • Die Möglichkeit vollständig digitalen Firmengründung – ohne persönlichen Besuch in unserer Kanzlei, unabhängig davon, ob Sie sich in Bulgarien oder im Ausland befinden;
  • Unterstützung bei der Registrierung von Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern, sowohl natürlichen als auch juristischen Personen;;
  • Beglaubigte Übersetzungen aller erforderlichen Unterlagen durch einen vereidigten Übersetzer;
  • Rechtliche Begleitung bei der Eintragung von Vereinen und Stiftungen gemäß dem Gesetz über juristische Personen mit nichtwirtschaftlichem Zweck (ZJUNZ);
  • Ausstellung einer BULSTAT-Registrierung, falls notwendig;
  • Bereitstellung einer virtuellen Geschäftsadresse bzw. Korrespondenzadresse auf Wunsch.

Express-Firmengründung – innerhalb von 24 Stunden

In der Geschäftswelt ist Zeit gleich GeldDaher bieten wir Ihnen eine Express-Dienstleistung zur Firmengründung an – innerhalb von 24 Stunden nach Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen wird Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.

Durch die elektronische Einreichung der Anmeldungen über einen unserer Rechtsanwälte werden die staatlichen Gebühren um die Hälfte reduziert, was die Firmengründung nicht nur besonders schnell, sondern auch wirtschaftlich attraktiv macht.

Haben Sie eine rechtliche Frage oder einen konkreten Fall?

Vereinbaren Sie eine schnelle und professionelle Beratung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – online oder in unserem Büro. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und eine konkrete Strategie zur Lösung Ihres Rechtsproblems.

Zusatzleistungen nach der Gründung

Unsere Arbeit endet nicht mit der Eintragung Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie umfassend bei allen weiteren rechtlichen und administrativen Schritten:

  • Eintragung von Änderungen im Handelsregister – Änderung des Sitzes und der Geschäftsanschrift, Bestellung eines neuen Geschäftsführers und Abberufung des bisherigen, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitaländerungen;
  • Umwandlung von Gesellschaften – Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Abspaltung;
  • Liquidation und Beendigung von Unternehmen;
  • Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, Erklärungen über fehlende Geschäftstätigkeit und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen;
  • Registrierung und Beratung hinsichtlich Handelsvertretungen ausländischer Unternehmen;
  • Laufende rechtliche Betreuung und Beratung zur Entwicklung und Absicherung Ihres Unternehmens.

Wie funktioniert die Ferngründung?

Unabhängig davon, ob Sie sich in Sofia, Plowdiw, Warna, Burgas oder im Ausland befinden, kann die Gründung Ihres Unternehmens vollständig online erfolgen.Sie müssen sich lediglich per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Wir stellen Ihnen umfassende Informationen zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Vollmachtsmöglichkeiten zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie Ihr Unternehmen gründen, ohne persönlich in unserer Kanzlei erscheinen zu müssen.

Was bieten wir Ihnen?

  • Schnelligkeit – Express-Erstellung aller erforderlichen Unterlagen;
  • Kosteneffizienz – reduzierte staatliche Gebühren bei elektronischer Einreichung;
  • Rechtssicherheit – Betreuung durch erfahrene Fachanwälte;
  • Flexibilität – vollständig digitale Abwicklung der gesamten Kommunikation und Einreichung;
  • Individuellem Ansatz – maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren geschäftlichen Anforderungen.
Bewertung: 4,71 von 5 (basierend auf 299 Bewertungen)

Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensregistrierung. Änderungen und Bekanntmachungen im Handelsregister

Bevor Sie sich im Detail mit unseren Leistungen und unserer Arbeitsweise vertraut machen, haben wir für Sie eine Auswahl der Fragen zusammengestellt, die uns von Mandanten am häufigsten gestellt werden. Diese Fragen spiegeln die wesentlichen Aspekte der Tätigkeit der Anwaltskanzlei „Evelina Toncheva & Partner“ wider und sollen Ihnen klare und hilfreiche Informationen bieten.

Wie lange dauert die Gründung?

Mit unserem Express-Service kann die Erstellung der Registrierungsunterlagen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Das Standardverfahren dauert 2–3 Werktage. Die Bearbeitungsfrist des Handelsregisters für die Eintragung eines neuen Unternehmens beträgt drei Werktage ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen. Für die Eintragung von Änderungen ist die Frist länger – in der Regel 6–7 Werktage ab dem Datum der Antragstellung.

Kann ich ein Unternehmen aus dem Ausland heraus registrieren?

Ja, das ist vollständig möglich. Die gesamte Registrierung kann distanziert erfolgen – mittels notariell beglaubigter Vollmacht für einen unserer Anwälte sowie durch elektronische Signatur und elektronische Einreichung im Handelsregister durch unseren Anwalt.

Was ist eine virtuelle Geschäftsadresse und wann wird sie benötigt?

Eine virtuelle Adresse ist ein Service, bei dem eine Anwaltskanzlei oder ein spezialisierter Anbieter eine Adresse für die Registrierung und offizielle Korrespondenz eines Unternehmens bereitstellt. Sie ist besonders nützlich für Ausländer sowie für Personen, die keinen festen Aufenthaltsort in Bulgarien haben oder ihre private Adresse nicht geschäftlich nutzen möchten.

Wie hoch ist das Mindestkapital für eine OOD/EOOD?

Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 2 BGN, wobei jedoch ein realistisch bemessenes Kapital empfohlen wird – abhängig von den Bedürfnissen und dem Umfang des jeweiligen Geschäfts.

Ist eine Umsatzsteueranmeldung (Ust-ID.) nach der Unternehmensgründung verpflichtend?

Nein. Die Registrierung nach dem bulgarischen Mehrwertsteuergesetz ist verpflichtend, wenn: ein steuerbarer Umsatz von 100.000 BGN innerhalb der letzten 12 Monate erreicht wurde; oder, bestimmte Dienstleistungen erbracht werden, z. B. grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU. In allen anderen Fällen ist die Registrierung freiwillig.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtvorlage des Jahresabschlusses oder einer Erklärung über fehlende Tätigkeit?

Bei nicht fristgerechter Einreichung des Jahresabschlusses werden Geldbußen zwischen 200 und 3.000 BGN gegen das Unternehmen und den Geschäftsführer verhängt. Auch die Nichtabgabe einer Erklärung über fehlende Geschäftstätigkeit wird mit Geldbußen gemäß dem Handelsgesetz und dem Gesetz über die Rechnungslegung sanktioniert.

Welche Vorteile bietet ein Rechtsberatungsabonnement für Unternehmen?

Ein Abonnement für juristische Betreuung bietet Ihrem Unternehmen kontinuierliche und planbare rechtliche Unterstützung gegen eine feste monatliche Vergütung. Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Planung und stellt sicher, dass Ihnen bei jedem auftretenden Rechtsproblem ein Anwalt zur Verfügung steht, der mit der Tätigkeit und den Besonderheiten Ihres Unternehmens vertraut ist. So vermeiden Sie Verzögerungen sowie Risiken, die aus fehlender oder verspäteter Rechtsberatung entstehen können.

Welche Unterlagen werden für die Registrierung einer OOD oder EOOD benötigt?

Von Ihnen werden lediglich die folgenden Informationen benötigt: personenbezogene Daten der Gesellschafter und des Geschäftsführers; Angaben zu den im Handelsregister einzutragenden Umständen (z. B. Firmenname, Geschäftsadresse, Höhe des Kapitals usw.). Wir übernehmen für Sie die vollständige Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente.

Welche Unternehmensformen kann ich in Bulgarien registrieren?

Sie können ein Einpersonenunternehmen mit beschränkter Haftung (EOOD), ein Unternehmen mit beschränkter Haftung (OOD), eine Aktiengesellschaft (AD), eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), einen Verein oder eine Stiftung gründen. Wir beraten Sie gerne, welche Rechtsform für die Besonderheiten Ihres Geschäfts am geeignetsten ist.

Bieten Sie Unterstützung bei der Registrierung einer Handelsvertretung eines ausländischen Unternehmens an?

Ja. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Registrierung einer Handelsvertretung ausländischer Unternehmen in Bulgarien, einschließlich der Eintragung im BULSTAT-Register.

Wird unmittelbar nach der Registrierung ein Buchhalter benötigt?

Ja. Nach der Eintragung im Handelsregister ist es empfehlenswert, einen Buchhalter zu beauftragen – insbesondere wenn eine Mehrwertsteuerregistrierung geplant ist oder das Unternehmen sofort tätig wird. Der Buchhalter übernimmt die Erstellung und Einreichung von Erklärungen, Berichten und steuerlichen Dokumenten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verein und einer Stiftung?

Ein Verein wird von zwei oder mehr Gründern zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels gegründet (gemeinnützig oder privatnützig). Eine Stiftung hingegen wird einseitig von einer oder mehreren Personen errichtet, um Mittel für eine bestimmte Tätigkeit bereitzustellen. Die rechtliche Regelung findet sich im Gesetz über juristische Personen mit nichtwirtschaftlichem Zweck (ZJULNZ).

Wann und warum sollte ich einen Anwalt für Handelsrecht konsultieren?

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Handelsrecht ist bei zahlreichen wesentlichen Ereignissen im Unternehmensleben empfehlenswert – etwa: bei der Gründung eines Unternehmens; bei der Übertragung von Geschäftsanteilen; bei der Änderung des Geschäftsführers oder der Geschäftsadresse; bei Änderungen des Unternehmensgegenstands; bei der Erstellung von Verträgen, Gesellschaftsverträgen oder Gründungsakten. Ein Anwalt ist darüber hinaus unverzichtbar bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, die leicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen eskalieren können.

Was ist der grundlegende Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Vermittler bei der Unternehmensregistrierung?

Die Registrierung eines Unternehmens mit Unterstützung eines Anwalts gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und eine korrekte Ausarbeitung aller Dokumente, getragen durch juristische Expertise und die gesetzliche Haftung des Anwalts. Die Nutzung von Vermittlungsdiensten durch Nichtjuristen führt hingegen häufig zu Fehlern, unzureichender Dokumentation und späteren Komplikationen, deren Behebung erheblich mehr Zeit und Kosten verursachen kann.

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