Sachenrecht und Baurecht

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Das Sachenrecht bildet einen grundlegenden Bestandteil des Privatrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Eigentumslage an beweglichen und unbeweglichen Sachen – insbesondere den Erwerb, die Ausübung, die Übertragung und den Schutz des Eigentumsrechts. Im Mittelpunkt steht das Eigentumsrecht, eines der zentralen und am stärksten geschützten Rechte im Rechtssystem.

Die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner verfügt über umfassende berufliche Erfahrung im Bereich des Sachenrechts sowie des Baurechts. Unser Team bietet rechtliche Beratung sowohl für Privatpersonen als auch für Bau- und Projektentwicklungsgesellschaften – insbesondere bei der Begründung eines Baurechts (Superficies), der Verwaltung von Immobilien sowie der Umsetzung von Investitions- und Bauprojekten.

Was umfasst das Sachenrecht?

Das Sachenrecht regelt das Eigentumsrecht und sämtliche beschränkten dinglichen Rechte, die an beweglichen und unbeweglichen Sachen bestehen oder ausgeübt werden können. Nach bulgarischem Recht wird grundsätzlich zwischen zwei Eigentumsformen unterschieden:

  • Öffentliches Eigentum – hierzu zählen Sachen, die gesetzlich ausdrücklich als öffentliches Staatseigentum oder Gemeindeeigentum bestimmt sind. Diese befinden sich außerhalb des zivilrechtlichen Verkehrs und dienen der Befriedigung öffentlicher Bedürfnisse von nationaler oder lokaler Bedeutung (z. B. Straßen, Parks, Gewässer). Die Verwaltung erfolgt gemäß dem Gesetz über das Staatseigentum und dem Gesetz über das Gemeindeeigentum.
  • Privates Eigentum – umfasst alle anderen Sachen, die nicht ausdrücklich als öffentliches Eigentum qualifiziert sind. Es kann sowohl von natürlichen und juristischen Personen als auch vom Staat oder den Gemeinden gehalten werden, sofern es nicht der öffentlichen Nutzung dient und sich im zivilrechtlichen Verkehr befindet.

Neben dem Eigentumsrecht umfasst das Sachenrecht eine Reihe beschränkter dinglicher Rechte: beschränkter dinglicher Rechte:

  • Baurecht (Superficies) – das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und Eigentum an diesem Bauwerk zu erwerben.
  • Nutzungsrecht (Usus/Fructus) – das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne sie zu zerstören oder wesentlich zu verändern.
  • Dienstbarkeiten (Servituten) – Rechte an einem fremden Grundstück, etwa Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Nutzungsrechte zur Sicherstellung der Erreichbarkeit oder Versorgung.
  • Aufstockungs- und Anbaurecht – das Recht, bestehende Gebäude durch Aufstockung oder Anbau baulich zu erweitern.

Rechtliche Unterstützung bei Immobiliengeschäften

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit für zahlreiche rechtliche Details erfordert. Wir begleiten Sie professionell in jeder Phase des Prozesses:

  • Durchführung einer umfassenden rechtlichen Prüfung, einschließlich Kontrolle auf Belastungen und sonstige rechtliche Hindernisse;
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation, wie z. B. Reservierungsvereinbarungen, Vorverträge und notarielle Kaufverträge;
  • Vertretung vor dem Notar und Behörden, einschließlich Einholung sämtlicher notwendiger Unterlagen;
  • Beratung und Unterstützung bei der Finanzierung mittels Bankkredit, einschließlich Abstimmung der vertraglichen Mechanismen;
  • Sicherstellung eines rechtskonformen und risikominimierten Zahlungsprozesses – etwa durch Bankgarantien, Treuhand- bzw. Escrow-Konten oder andere gesicherte Zahlungsformen.

Unser Ziel ist es, sämtliche Risiken zu minimieren und Ihren Interessen während des gesamten Ablaufs größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Erwerb und Schutz dinglicher Rechte

Der Erwerb des Eigentumsrechts kann nicht nur durch Kauf, sondern auch durch Ersitzung erfolgen. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Erstellung von notarieller Eigentumstitel im Verfahren der Tatsachenfeststellung (obstättliche Prüfung);;
  • Beratung zu den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren.

Wir bieten qualifizierte prozessuale Vertretung bei der Durchsetzung und Verteidigung des Eigentumsrechts, insbesondere durch Herausgabe- (Rei vindicatio) und Beseitigungsansprüche (Negatorienklage) sowie begleitende sachenrechtliche Klagen.

Haben Sie eine rechtliche Frage oder einen konkreten Fall?

Vereinbaren Sie eine schnelle und professionelle Beratung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – online oder in unserem Büro. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und eine konkrete Strategie zur Lösung Ihres Rechtsproblems.

Begründung beschränkter dinglicher Rechte

Die Bestellung beschränkter dinglicher Rechte – wie das Baurecht (Superficies), das Nutzungsrecht oder Dienstbarkeiten – erfordert eine präzise rechtliche Gestaltung und sorgfältige Abstimmung der Vertragsbedingungen:

  • Beratung und Verhandlungsführung hinsichtlich der Konditionen der Vereinbarung;
  • Erstellung von Vorverträgen und notariellen Urkunden;
  • Wahrung der Rechte unserer Mandanten im Bauprozess und Unterstützung bei der Erlangung der Nutzungsgenehmigung.

Wir begleiten Sie umfassend in jeder Phase der Begründung solcher Rechte.

Verwaltung von Miteigentum und gemeinschaftlichen Teilen

Bei Miteigentum ist eine klare Regelung der Nutzung und Verwaltung von besonderer Bedeutung

  • Ausarbeitung von Vereinbarungen über die Nutzung und Aufteilung der gemeinschaftlichen Teile;
  • Freiwillige oder gerichtliche Teilung von Immobilien;
  • Verfahren zur tatsächlichen (realen) Aufteilung von Objekten;
  • Einholung und Gestaltung von Zustimmungserklärungen beim Verkauf ideeller Anteile.

Wir bieten vollständige juristische Unterstützung zum Schutz der Interessen aller Miteigentümer und zur Vermeidung von Konflikten.

Rechtsdienstleistungen für Bauunternehmen

, die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Bau- und Projektentwicklungsunternehmen:

  • Juristische Analyse und Due-Diligence-Prüfung von Grundstücken und Immobilien;
  • Beratung bei der Erstellung von Vorverträgen, notariellen Urkunden und weiteren erforderlichen Dokumenten;
  • Rechtliche Unterstützung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und sonstigen behördlichen Genehmigungen;
  • Ausarbeitung von Verträgen über Planungs-, Architektur- und Bauleistungen;
  • Vorbereitung der vollständigen Dokumentation für die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten unterstützen wir Sie auch beim Verkauf der einzelnen Objekte:

  • Erstellung von Vorverträgen mit Käufern;
  • Verwaltung und Pflege von Verkaufsdatenbanken;
  • Überwachung der fälligen Zahlungsraten und Kommunikation mit Käufern;
  • Vorbereitung sämtlicher Unterlagen für die notarielle Beurkundung der Kaufverträge.

Beratung zur Verwaltung von Immobilien

Die professionelle Verwaltung von Immobilien umfasst sowohl organisatorische als auch rechtliche Aspekte. Wir bieten:

  • Umfassende rechtliche Beratung zur Verwaltung und Finanzierung von Immobilienprojekten;
  • Ausarbeitung von Mietverträgen;
  • Unterstützung bei Problemen mit vertragswidrig handelnden Mietern und Wahrung der Rechte und Interessen des Eigentümers.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Wenn Sie sich für die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner, Вие залагате на:

  • Professionalität und langjährige Erfahrung im Sachenrecht und Baurecht;
  • Individuellem Ansatz abgestimmten Ansatz für jeden einzelnen Mandanten;
  • Umfassende rechtliche Betreuung – von der ersten Projektidee bis zum Abschluss des Geschäfts;
  • Schnelligkeit, Effizienz und absolute Diskretion;;

Aktuelle Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der gerichtlichen Praxis.

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Häufig gestellte Fragen – Sachenrecht & Baurecht

Bevor Sie sich im Detail mit unseren Leistungen und unserer Arbeitsweise vertraut machen, haben wir für Sie eine Auswahl der Fragen zusammengestellt, die uns von Mandanten am häufigsten gestellt werden. Diese Fragen spiegeln die wesentlichen Aspekte der Tätigkeit der Anwaltskanzlei „Evelina Toncheva & Partner“ wider und sollen Ihnen klare und hilfreiche Informationen bieten.

Was ist das Baurecht (Recht zur Bebauung)?

Das Baurecht („Recht zur Errichtung eines Gebäudes“) ermöglicht es einer Person, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und Eigentümer des errichteten Bauwerks zu werden, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dieses Recht muss durch einen notariell beurkundeten und im Immobilienregister eingetragenen Vertrag bestellt werden.

Wie kann ich Eigentum durch Ersitzung (Ersitzungsrecht) erwerben?

Der Eigentumserwerb durch Ersitzung erfolgt durch langjährige tatsächliche Besitzausübung über einen bestimmten Zeitraum und unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur gerichtlichen Anerkennung.

Bieten Sie rechtliche Unterstützung für Bauunternehmen an?

Ja. Wir bieten umfassende rechtliche Betreuung, darunter: die Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen, rechtliche Beratung bei Bauvorhaben und Projektentwicklung, Unterstützung beim Verkauf von Einheiten in Neubauten und bei allen zugehörни Registrierungen.

Wann und warum wird eine Tatsachenfeststellung (Obstátelstvená proverka) beim Immobilienkauf durchgeführt?

Eine solche notarielle Tatsachenfeststellung ist erforderlich, wenn für die Immobilie kein notarieller Eigentumsnachweis vorliegt, die Eigentumslage jedoch durch Zeugenaussagen oder andere Beweismittel feststellbar ist. Die notarielle Feststellung kann zur Anerkennung des Eigentums aufgrund Ersitzung führen.

Was umfasst ein Immobilienverwaltungsvertrag?

Ein solcher Vertrag regelt üblicherweise: die Laufzeit, die monatliche Vergütung, die Pflichten des Verwalters (z. B. Vermietung, Einzug der Mieten, Instandhaltung, Vertretung vor Behörden). Wir empfehlen, den Vertrag von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen, um Schutzklauseln gegen Missbrauch oder Nichterfüllung zu gewährleisten.

Was ist ein Servitutsrecht?

Servitute sind beschränkte dingliche Rechte, die die Nutzung eines fremden Grundstücks erlauben – z. B. Wegerecht, das Recht auf Verlegung von Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen. Ein Servitut kann freiwillig durch Vertrag begründet oder durch Gerichtsbeschluss angeordnet werden, wenn der Zugang zwingend erforderlich ist.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit Miteigentümern gibt?

In solchen Fällen können ein Nutzungsregelungsvertrag abgeschlossen oder eine freiwillige bzw. gerichtliche Teilung eingeleitet werden. Wir bieten rechtliche Unterstützung in beiden Varianten.

Wie wird ein Nutzungsrecht an einer Immobilie begründet?

Durch einen notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten, in dem Rechte, Dauer und Bedingungen klar festgelegt werden. Das Nutzungsrecht wird anschließend im Immobilienregister eingetragen.

Kann ich auf einem bestehenden Gebäude aufstocken und was benötige ich dafür?

Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erforderlich sind: ein bestelltes Aufstockungsrecht, ein architektonisches Projekt, eine Baugenehmigung, sowie die Zustimmung der Miteigentümer (falls vorhanden). Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und die Erstellung der erforderlichen Verträge sind dabei entscheidend.

Was ist eine „notarielle Urkunde zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts“?

Dies ist ein amtliches Dokument, mit dem beschränkte dingliche Rechte – wie Baurecht, Nutzungsrecht oder Servitutsrechte – begründet werden. Die Urkunde muss notariell beurkundet und im Immobilienregister eingetragen werden.

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