Schuldrecht

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Das Obligationenrecht, auch als Vertragsrecht bekannt, zählt zu den bedeutendsten Bereichen des Privatrechts. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen zwei oder mehreren Parteien – sei es aufgrund eines Vertrags oder aufgrund von Verpflichtungen, die außerhalb vertraglicher Beziehungen entstehen, etwa bei unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.

Die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung bei sämtlichen Fragestellungen im Bereich der schuldrechtlichen Beziehungen. Unser Hauptziel ist es, unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten – von der Vertragsverhandlung und -gestaltung bis hin zum Schutz ihrer Rechte bei Nichterfüllung und der Durchsetzung von Forderungen.

Was ist das Obligationenrecht?

Das Obligationenrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen, die nicht nur durch Verträge, sondern auch durch andere rechtlich relevante Tatsachen entstehen können. Verträge stellen die wichtigste Grundlage von Verpflichtungen dar – sie schaffen Rechte und Pflichten, die von den Parteien einzuhalten sind. Daneben sieht das Gesetz auch Fälle vor, in denen Verpflichtungen ohne vertragliche Vereinbarung entstehen, beispielsweise - bei unerlaubter Handlung, wenn eine Person einer anderen einen Schaden zufügt, bei ungerechtfertigter Bereicherung, wenn jemand ohne Rechtsgrund einen Vermögensvorteil erlangt.

In Bulgarien wird das Obligationenrecht hauptsächlich durch das Gesetz über Verpflichtungen und Verträge (ZZD) geregelt.Dieses enthält detaillierte Bestimmungen über Vertragsabschluss, Erfüllung und Nichterfüllung von Verpflichtungen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Anzahlungen sowie weitere wesentliche Institute, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen ordnen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Bei rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen ist die korrekte Vertragsgestaltung von entscheidender Bedeutung, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Wir bieten - professionelle Beratung bei der Vorbereitung und dem Abschluss verschiedenster Vertragsarten; aktive Begleitung der Vertragsverhandlungen; Erstellung aller notwendigen Dokumente bei Änderungen oder Beendigung bestehender Vereinbarungen.

Bei Streitigkeiten oder Nichterfüllung von Verpflichtungen übernimmt unser Team die prozessuale Vertretung vor allen Gerichtsinstanzen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Forderungen – durch Versendung notarieller Aufforderungen, Klageerhebung oder Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus bieten wir rechtlichen Schutz in Verfahren betreffend - unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag.

Haben Sie eine rechtliche Frage oder einen konkreten Fall?

Vereinbaren Sie eine schnelle und professionelle Beratung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – online oder in unserem Büro. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und eine konkrete Strategie zur Lösung Ihres Rechtsproblems.

Welche Dienstleistungen bieten wir im Bereich des Obligationenrechts an?

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung und Prüfung verschiedenster Vertragsarten. Ob Kaufvertrag über eine Immobilie, Darlehensvertrag oder Mietvertrag – wir analysieren jede einzelne Klausel sorgfältig, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen umfassend geschützt sind. Darüber hinaus bieten wir:

  • Erstellung von Depositenverträgen, , Vorverträgen und Verträgen über den Erwerb oder die Übertragung von Immobilien gegen Pflege- und Versorgungsverpflichtung;
  • Abschluss, Anpassung und Beendigung von Mietverträgen,, Werkverträgen,, Schenkungsverträgen,, Darlehensverträgen,, Pachtverträgen,, Auftragsverträgen,Gesellschaftsverträgen und sämtlichen anderen Verträgen entsprechend Ihrem individuellen Bedarf;;
  • Erstellung von Geschäftsführungs- und Managementverträgen sowie Verwahrungsverträgen..

Besonderes Augenmerk legen wir auf schuldrechtliche Sicherheiten, wie - Hypothek; Verpfändung beweglicher Vermögenswerte (besonderes Pfandrecht); Bürgschaft; Vertragsstrafen und Anzahlungen zur Sicherung der Vertragserfüllung.

Rechtsschutz bei Vertragsverletzungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen

Wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, unterstützen wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und nutzen sämtliche verfügbaren rechtlichen Mittel. Wir vertreten Sie prozessual in Verfahren wegen:

  • Rücktritt bzw. Auflösung zweiseitiger Verträge bei verschuldeter Nichterfüllung;
  • Schadensersatzansprüchen;
  • Einziehung überfälliger Zahlungen aus Verträgen, Rechnungen und sonstigen Dokumenten;
  • Ansprüchen wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag.

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens – von den vorvertraglichen Verhandlungen bis zur endgültigen Forderungsdurchsetzung oder gütlichen Streitbeilegung.

Unterstützung bei der Forderungseintreibung

Die Einziehung offener Forderungen ist oft ein komplexer und langwieriger Prozess, der professionelle rechtliche Betreuung erfordert. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung:

  • Erstellung und Versendung notarieller Zahlungsaufforderungen;
  • Einreichung von Klagen sowie Anträgen auf Erlass eines sofort vollstreckbaren Zahlungsbefehls;
  • Sicherungsmaßnahmen wie Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder Pfändung;
  • Maßnahmen zur Überleitung in die Gläubigerstellung eines befriedigten Gläubigers;
  • Vertretung in Insolvenzverfahren von Schuldnern.

Wir setzen uns aktiv für Ihre Interessen ein und streben eine schnelle und effiziente Realisierung Ihrer Forderungen an.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Wenn Sie sich für die , die Anwaltskanzlei Evelina Toncheva & Partner, Sie von:

  • Langjähriger Erfahrung im Bereich des Schuld- und Vertragsrechts;
  • Individuellem Ansatz und strategischem Denken in jedem einzelnen Fall;
  • Höchster Präzision bei der Erstellung von Verträgen und rechtlichen Dokumenten;
  • Schnellem und effizientem Handeln bei gerichtlichen Streitigkeiten und Forderungseinzug;
  • Umfassendem Schutz Ihrer Interessen – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir sind ein zuverlässiger Partner, dem Sie vertrauen können, wenn es um den Schutz Ihrer Rechte und Interessen in der komplexen Welt der Verpflichtungen und Verträge geht.

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Häufig gestellte Fragen – Schuldrecht

Bevor Sie sich im Detail mit unseren Leistungen und unserer Arbeitsweise vertraut machen, haben wir für Sie eine Auswahl der Fragen zusammengestellt, die uns von Mandanten am häufigsten gestellt werden. Diese Fragen spiegeln die wesentlichen Aspekte der Tätigkeit der Anwaltskanzlei „Evelina Toncheva & Partner“ wider und sollen Ihnen klare und hilfreiche Informationen bieten.

Was umfasst das Schuldrecht?

Das Schuldrecht regelt alle Rechtsverhältnisse, die Verpflichtungen zwischen zwei oder mehreren Personen begründen – sowohl solche, die auf einem Vertrag beruhen, als auch außervertragliche Verpflichtungen wie unerlaubte Handlungen oder ungerechtfertigte Bereicherung.

Was soll ich tun, wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird?

Bei Nichterfüllung haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Rücktritt vom Vertrag, Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen, Zurückbehaltung von Vermögenswerten des Schuldners, oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und außervertraglicher Haftung?

Die vertragliche Haftung entsteht bei Verstößen gegen eine vertragliche Verpflichtung. Die außervertragliche Haftung ergibt sich hingegen aus der Verursachung von Schäden oder einer ungerechten Bereicherung ohne vorheriges vertragliches Verhältnis zwischen den Parteien.

Welche sind die am häufigsten verwendeten Verträge in der Praxis?

Zu den am häufigsten verwendeten Verträgen gehören: Kaufverträge über Immobilien, Mietverträge, Darlehensverträge, Schenkungsverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, sowie verschiedene Sicherungsverträge zur Absicherung von Forderungen.

Wie erfolgt die Einziehung überfälliger Zahlungen?

Dies geschieht durch: die Zustellung einer notariellen Aufforderung, die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids, und bei Bedarf die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

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