Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist in Bulgarien der schnellste und konfliktärmste Weg, eine Ehe zu beenden. Das Verfahren beruht auf der übereinstimmenden Willenserklärung beider Ehegatten und ermöglicht eine unkomplizierte Beendigung der ehelichen Beziehung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
In diesem Beitrag erläutern wir die Schritte eines solchen Verfahrens, welche Dokumente erforderlich sind und welche Fragen unbedingt geregelt werden müssen, wenn ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt wird.
Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist ein gerichtliches Verfahren, in dem beide Ehegatten vor Gericht ihr ernsthaftes und unerschütterliches gegenseitiges Einverständnis zur Auflösung der Ehe erklären. Das Gesetz (Art. 50 Familiengesetzbuch) verlangt, dass die Parteien bestätigen, dass ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist und dass sie die Scheidung freiwillig wünschen.
Für die Einleitung eines Verfahrens zur Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen wird ein Dokumentensatz vorbereitet, der in der Regel Folgendes umfasst:
Ein erfahrener Jurist im Familienrecht kann Sie bei der Erstellung und Einreichung dieser Unterlagen unterstützen, damit sie vollständig, korrekt und gesetzeskonform sind.
Auch bei einer freiwilligen Beendigung der Ehe prüft das Gericht, ob die Ehegatten alle wesentlichen Fragen geklärt haben:
Das Gericht genehmigt die Vereinbarung, wenn sie den Interessen der Kinder entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Die wesentlichen Schritte sind:
Je nach Auslastung des Gerichts und den Besonderheiten des Einzelfalls kann das Verfahren innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen werden.
In meiner Praxis gab es jedoch Fälle, in denen das Gericht eine Verhandlung auch ohne das persönliche Erscheinen eines Ehegatten zugelassen hat – vorausgesetzt, es wurde eine ausdrücklich notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt, die das vollständig erzielte Einvernehmen der Parteien wiedergibt, sowie ein Dokument, das die objektive Unmöglichkeit des persönlichen Erscheinens dieses Ehegatten zweifelsfrei belegt. Wichtig: Die Tatsache, dass sich ein Ehegatte im Ausland befindet und reisen müsste, gilt nicht als ausreichender Grund für eine Abwesenheit. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass das Gericht das Verfahren einstellt.
Ja. Das Scheidungsabkommen kann – sofern die Parteien dies wünschen – auch die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens umfassen.
Für die Vorbereitung und Durchführung einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist ein einziger Anwalt ausreichend. Dies ist einer der Gründe, weshalb diese Art der Scheidung kostengünstiger ist und häufig bevorzugt wird. Sollten Sie jedoch den Eindruck gewinnen, dass der gemeinsame Anwalt die Interessen Ihres Ehegatten stärker berücksichtigt oder Ihre eigenen Anliegen vernachlässigt, empfiehlt es sich, eine zusätzliche anwaltliche Beratung einzuholen. Nach einer solchen Konsultation können Sie entscheiden, ob Sie weiterhin mit dem gemeinsamen Anwalt im Verfahren bleiben oder ob es für Sie vorteilhafter ist, einen eigenen Vertrauensanwalt zu beauftragen, der ausschließlich Ihre Rechte und Interessen im Scheidungsverfahren wahrt.
