Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen: Was ist wichtig zu wissen?

Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist in Bulgarien der schnellste und konfliktärmste Weg, eine Ehe zu beenden. Das Verfahren beruht auf der übereinstimmenden Willenserklärung beider Ehegatten und ermöglicht eine unkomplizierte Beendigung der ehelichen Beziehung ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.

In diesem Beitrag erläutern wir die Schritte eines solchen Verfahrens, welche Dokumente erforderlich sind und welche Fragen unbedingt geregelt werden müssen, wenn ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt wird.

Was ist eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen?

Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist ein gerichtliches Verfahren, in dem beide Ehegatten vor Gericht ihr ernsthaftes und unerschütterliches gegenseitiges Einverständnis zur Auflösung der Ehe erklären. Das Gesetz (Art. 50 Familiengesetzbuch) verlangt, dass die Parteien bestätigen, dass ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist und dass sie die Scheidung freiwillig wünschen.

Welche Unterlagen werden für eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen benötigt?

Für die Einleitung eines Verfahrens zur Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen wird ein Dokumentensatz vorbereitet, der in der Regel Folgendes umfasst:

  • Scheidungsantrag im gegenseitigen Einvernehmen, von beiden Ehegatten unterzeichnet;
  • Heiratsurkunde;;
  • Vereinbarung über alle Folgen der Scheidung, insbesondere über: die elterlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf minderjährige Kinder, die Ausgestaltung des persönlichen Kontakts, die Nutzung der ehelichen Wohnung, die Regelung etwaiger vermögensrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten, weitere Fragen, die sich als Folge der Scheidung ergeben;
  • Verzeichnis des während der Ehe erworbenen Vermögens, mit beigefügten Unterlagen zu jedem Vermögenswert: Eigentumsnachweis, Lageplan/Skizze und Steuerbewertung bei während der Ehe erworbenen Immobilien; Kopie des Fahrzeugscheins (großer Zulassungsschein) und Bescheinigung über den Versicherungswert bei während der Ehe erworbenen Kraftfahrzeugen.

Ein erfahrener Jurist im Familienrecht kann Sie bei der Erstellung und Einreichung dieser Unterlagen unterstützen, damit sie vollständig, korrekt und gesetzeskonform sind.

Welche Fragen regelt das Gericht bei einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen?

Auch bei einer freiwilligen Beendigung der Ehe prüft das Gericht, ob die Ehegatten alle wesentlichen Fragen geklärt haben:

  • welcher Elternteil die elterlichen Rechte und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hinsichtlich der Kinder ausübt;
  • wie der Kindesunterhalt festgelegt wird;;
  • wie der persönliche Kontakt zwischen den Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil ausgestaltet wird, sofern minderjährige Kinder vorhanden sind;
  • die Nutzung der ehelichen Wohnung nach der Scheidung;
  • weitere Vereinbarungen über gemeinschaftliches Vermögen, sofern solche bestehen;
  • den Familiennamen nach der Scheidung.

Das Gericht genehmigt die Vereinbarung, wenn sie den Interessen der Kinder entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Wie läuft das Verfahren der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ab?

Die wesentlichen Schritte sind:

  1. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Einreichung des Antrags beim Gericht;
  2. Anberaumung eines Gerichtstermins;
  3. Durchführung der mündlichen Verhandlung, bei der beide Ehegatten persönlich erscheinen und ihren Scheidungswillen bestätigen müssen;
  4. Erlass des Scheidungsurteils, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Auslastung des Gerichts und den Besonderheiten des Einzelfalls kann das Verfahren innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen werden.

Ist das persönliche Erscheinen vor Gericht erforderlich?

In meiner Praxis gab es jedoch Fälle, in denen das Gericht eine Verhandlung auch ohne das persönliche Erscheinen eines Ehegatten zugelassen hat – vorausgesetzt, es wurde eine ausdrücklich notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt, die das vollständig erzielte Einvernehmen der Parteien wiedergibt, sowie ein Dokument, das die objektive Unmöglichkeit des persönlichen Erscheinens dieses Ehegatten zweifelsfrei belegt. Wichtig: Die Tatsache, dass sich ein Ehegatte im Ausland befindet und reisen müsste, gilt nicht als ausreichender Grund für eine Abwesenheit. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass das Gericht das Verfahren einstellt.

Können wir unsere vermögensrechtlichen Beziehungen im Rahmen dieser Scheidung regeln?

Ja. Das Scheidungsabkommen kann – sofern die Parteien dies wünschen – auch die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens umfassen.

Benötigt man einen oder zwei Anwälte im Scheidungsverfahren?

Für die Vorbereitung und Durchführung einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist ein einziger Anwalt ausreichend. Dies ist einer der Gründe, weshalb diese Art der Scheidung kostengünstiger ist und häufig bevorzugt wird. Sollten Sie jedoch den Eindruck gewinnen, dass der gemeinsame Anwalt die Interessen Ihres Ehegatten stärker berücksichtigt oder Ihre eigenen Anliegen vernachlässigt, empfiehlt es sich, eine zusätzliche anwaltliche Beratung einzuholen. Nach einer solchen Konsultation können Sie entscheiden, ob Sie weiterhin mit dem gemeinsamen Anwalt im Verfahren bleiben oder ob es für Sie vorteilhafter ist, einen eigenen Vertrauensanwalt zu beauftragen, der ausschließlich Ihre Rechte und Interessen im Scheidungsverfahren wahrt.

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