Die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse sowie bestehender Belastungen ist ein entscheidender Schritt, um zukünftige Probleme wie Gerichtsverfahren oder rechtliche Einschränkungen zu vermeiden.
Ja. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht können unsere Anwälte sämtliche notwendigen Schritte in Ihrem Namen durchführen – von den Verhandlungen bis zur Unterzeichnung der notariellen Urkunde.
Superficies ist ein beschränktes dingliches Recht, das einer Person ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und Eigentümer dieses Gebäudes zu sein.
Rechtsberatung gewährleistet die korrekte Ausarbeitung des Schenkungsvertrags und verhindert zukünftige Konflikte zwischen Schenker und Beschenktem.
Beratung zum geltenden nationalen Recht, Prüfung der Immobilien (Due Diligence), Unterstützung bei der Beurkundung des Immobilienkaufs, Eintragung der Eigentumsrechte im Immobilienregister, Unterstützung gegenüber Banken und bei allen erforderlichen Registrierungen des ausländischen Investors.
Eine Schenkung kann in späteren Erbstreitigkeiten angefochten werden oder zu familiären Konflikten führen. Daher ist es wichtig, dass der Schenkungsvertrag juristisch präzise formuliert ist und den gesetzlichen Regeln zur Pflichtteilswahrung entspricht.
Wir beraten Sie umfassend, um künftige Probleme zu vermeiden.
Dies hängt vom Einzelfall ab, doch in der Regel sind erforderlich:
• Notarielle Eigentumsurkunde;
• Steuerbewertung der Immobilie;
• Bescheinigung über bestehende Belastungen;
• Katasterplan / Liegenschaftsauszug;
• Erbenbescheinigung (bei ererbten Immobilien);
• Familienstandsbescheinigung.
Unsere Kanzlei beschafft sämtliche erforderlichen Unterlagen im Namen des Mandanten.
Das Gesetz schreibt keine feste Regelung vor – die Parteien können dies frei vereinbaren.
In der Praxis trägt der Käufer meist sämtliche Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wir erstellen für Sie eine exakte Kostenkalkulation und einen Vorab-Kostenplan.
Es handelt sich um ein beschränktes dingliches Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen und Eigentümer des errichteten Gebäudes zu sein.
Dieses Recht kann übertragen, verschenkt oder gegen Entgelt bestellt werden – je nach Vereinbarung zwischen den Parteien.
Wenn die Transaktion bereits beurkundet wurde und die Belastungen vorher nicht offengelegt waren, können Sie je nach Sachlage Schadensersatz verlangen oder sogar die Ungültigkeit des Vertrags geltend machen.
Vor jeder Transaktion führen wir stets eine ausführliche Prüfung durch, um genau solche Risiken auszuschließen.
Ja. EU-Bürger können in Bulgarien frei Eigentum an Immobilien erwerben. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können Gebäude erwerben; der Erwerb von Grundstücken ist über eine bulgarische Gesellschaft möglich. Wir bieten umfassende Unterstützung, einschließlich Eintragung im BULSTAT-Register.
Mit unserem Express-Service kann die Erstellung der Registrierungsunterlagen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Das Standardverfahren dauert 2–3 Werktage. Die Bearbeitungsfrist des Handelsregisters für die Eintragung eines neuen Unternehmens beträgt drei Werktage ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen.
Für die Eintragung von Änderungen ist die Frist länger – in der Regel 6–7 Werktage ab dem Datum der Antragstellung.
Ja, das ist vollständig möglich. Die gesamte Registrierung kann distanziert erfolgen – mittels notariell beglaubigter Vollmacht für einen unserer Anwälte sowie durch elektronische Signatur und elektronische Einreichung im Handelsregister durch unseren Anwalt.
Eine virtuelle Adresse ist ein Service, bei dem eine Anwaltskanzlei oder ein spezialisierter Anbieter eine Adresse für die Registrierung und offizielle Korrespondenz eines Unternehmens bereitstellt.
Sie ist besonders nützlich für Ausländer sowie für Personen, die keinen festen Aufenthaltsort in Bulgarien haben oder ihre private Adresse nicht geschäftlich nutzen möchten.
Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 2 BGN, wobei jedoch ein realistisch bemessenes Kapital empfohlen wird – abhängig von den Bedürfnissen und dem Umfang des jeweiligen Geschäfts.
Nein. Die Registrierung nach dem bulgarischen Mehrwertsteuergesetz ist verpflichtend, wenn: ein steuerbarer Umsatz von 100.000 BGN innerhalb der letzten 12 Monate erreicht wurde; oder, bestimmte Dienstleistungen erbracht werden, z. B. grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU. In allen anderen Fällen ist die Registrierung freiwillig.
Bei nicht fristgerechter Einreichung des Jahresabschlusses werden Geldbußen zwischen 200 und 3.000 BGN gegen das Unternehmen und den Geschäftsführer verhängt. Auch die Nichtabgabe einer Erklärung über fehlende Geschäftstätigkeit wird mit Geldbußen gemäß dem Handelsgesetz und dem Gesetz über die Rechnungslegung sanktioniert.
Ein Abonnement für juristische Betreuung bietet Ihrem Unternehmen kontinuierliche und planbare rechtliche Unterstützung gegen eine feste monatliche Vergütung.
Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Planung und stellt sicher, dass Ihnen bei jedem auftretenden Rechtsproblem ein Anwalt zur Verfügung steht, der mit der Tätigkeit und den Besonderheiten Ihres Unternehmens vertraut ist.
So vermeiden Sie Verzögerungen sowie Risiken, die aus fehlender oder verspäteter Rechtsberatung entstehen können.
Von Ihnen werden lediglich die folgenden Informationen benötigt: personenbezogene Daten der Gesellschafter und des Geschäftsführers; Angaben zu den im Handelsregister einzutragenden Umständen (z. B. Firmenname, Geschäftsadresse, Höhe des Kapitals usw.). Wir übernehmen für Sie die vollständige Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente.
Sie können ein Einpersonenunternehmen mit beschränkter Haftung (EOOD), ein Unternehmen mit beschränkter Haftung (OOD), eine Aktiengesellschaft (AD), eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), einen Verein oder eine Stiftung gründen. Wir beraten Sie gerne, welche Rechtsform für die Besonderheiten Ihres Geschäfts am geeignetsten ist.
Ja. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Registrierung einer Handelsvertretung ausländischer Unternehmen in Bulgarien, einschließlich der Eintragung im BULSTAT-Register.
Ja. Nach der Eintragung im Handelsregister ist es empfehlenswert, einen Buchhalter zu beauftragen – insbesondere wenn eine Mehrwertsteuerregistrierung geplant ist oder das Unternehmen sofort tätig wird. Der Buchhalter übernimmt die Erstellung und Einreichung von Erklärungen, Berichten und steuerlichen Dokumenten.
Ein Verein wird von zwei oder mehr Gründern zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels gegründet (gemeinnützig oder privatnützig). Eine Stiftung hingegen wird einseitig von einer oder mehreren Personen errichtet, um Mittel für eine bestimmte Tätigkeit bereitzustellen.
Die rechtliche Regelung findet sich im Gesetz über juristische Personen mit nichtwirtschaftlichem Zweck (ZJULNZ).
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Handelsrecht ist bei zahlreichen wesentlichen Ereignissen im Unternehmensleben empfehlenswert – etwa: bei der Gründung eines Unternehmens; bei der Übertragung von Geschäftsanteilen; bei der Änderung des Geschäftsführers oder der Geschäftsadresse; bei Änderungen des Unternehmensgegenstands; bei der Erstellung von Verträgen, Gesellschaftsverträgen oder Gründungsakten. Ein Anwalt ist darüber hinaus unverzichtbar bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, die leicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen eskalieren können.
Die Registrierung eines Unternehmens mit Unterstützung eines Anwalts gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und eine korrekte Ausarbeitung aller Dokumente, getragen durch juristische Expertise und die gesetzliche Haftung des Anwalts. Die Nutzung von Vermittlungsdiensten durch Nichtjuristen führt hingegen häufig zu Fehlern, unzureichender Dokumentation und späteren Komplikationen, deren Behebung erheblich mehr Zeit und Kosten verursachen kann.
● Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen – wenn zwischen den Ehegatten kein Streit besteht;
● Streitige Scheidung (Scheidung im Klageverfahren) – wenn das Gericht über Verschulden, elterliche Rechte oder vermögensrechtliche Fragen entscheiden muss.
Eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen dauert in der Regel 2–3 Monate.
Eine streitige Scheidung kann je nach Komplexität des Falls und der notwendigen Beweise deutlich länger dauern.
Ja. Das bulgarische Recht erlaubt den Abschluss eines Ehevertrags sowohl vor als auch während der Ehe. Der Vertrag muss notariell beurkundet und im entsprechenden Register eingetragen werden.
Adoptionsbewerber müssen ein Verfahren durchlaufen, das eine sozialpädagogische Bewertung, ein gerichtliches Verfahren sowie eine gerichtliche Entscheidung umfasst, durch die die Adoption offiziell eingetragen wird.
Ja. Befindet sich ein Ehegatte im Ausland, kann die Scheidung durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Ein Anwalt aus unserer Kanzlei kann Sie vollständig vertreten – wir organisieren den gesamten Ablauf distanziert, von der Vorbereitung der Dokumente bis zur Teilnahme am Gerichtsverfahren.
Der Kindesunterhalt wird anhand der Bedürfnisse des Kindes und der finanziellen Möglichkeiten der Eltern festgelegt. Es gibt einen gesetzlichen Mindestbetrag, jedoch kann ein höherer Unterhalt vereinbart werden. Das Gericht kann den Unterhalt erhöhen oder herabsetzen, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.
Ja. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Beitrag zum Erwerb des Vermögens höher war – beispielsweise durch eigene finanzielle Mittel, Betreuung der Familie, Mitwirkung im Geschäft oder andere wesentliche Leistungen –, können Sie ungleiche Vermögensanteile geltend machen. Wir unterstützen Sie bei der Sammlung aller erforderlichen Nachweise.
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten regelt – was persönliches und was gemeinsames Vermögen ist, wie Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden usw. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Empfehlenswert ist er insbesondere: bei größeren Vermögenswerten, bei Unternehmensbeteiligungen, bei einer zweiten Ehe oder komplexen Vermögensverhältnissen.
Ja. Auch unverheiratete Personen können ein Kind adoptieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – geeignete Lebensbedingungen, stabile Einkommen und gerichtliche Genehmigung. Wir begleiten Sie durch alle Schritte des Adoptionsverfahrens – von der Antragstellung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung.
Das Gericht entscheidet über:
● den Elternteil, dem die elterlichen Rechte übertragen werden; ● den Umgangsregelungen mit dem anderen Elternteil; ● die Höhe des Kindesunterhalts.
Es wird ein Antrag auf Erlass einer Schutzanordnung beim Gericht eingereicht.
Das Gericht kann Maßnahmen wie folgende anordnen:
● Entfernung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung;
● Annäherungsverbot gegenüber der betroffenen Person.
Jeder Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens, sofern nicht ein größerer Beitrag eines Ehegatten nachgewiesen wird.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben die Ehegatten zu allen Fragen – einschließlich Sorgerecht und Unterhalt – eine gemeinsame Lösung gefunden. Das Verfahren verläuft schneller und ohne Streit. Eine streitige Scheidung wird eingeleitet, wenn keine Einigung besteht. Das Verfahren ist länger und umfasst die gerichtliche Klärung der Schuldfrage sowie der vermögensrechtlichen und familiären Angelegenheiten. Unser Team berät Sie, welche Variante in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.
Das Gericht entscheidet im besten Interesse des Kindes. Dabei berücksichtigt es unter anderem: das Alter des Kindes, die Bindung zu jedem Elternteil, die Lebens- und Betreuungsbedingungen. Wir entwickeln für Sie eine geeignete Strategie, um Ihre Rechte als Elternteil wirksam zu schützen.
Sie können eine Klage beim Gericht einreichen oder die Hilfe eines Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen, um den Unterhalt einzuziehen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen – von der außergerichtlichen Aufforderung bis zur Zwangsvollstreckung durch Lohn- oder Kontopfändung.
Das Gericht legt einen Umgangsplan fest – einschließlich Besuchstage, Wochenenden, Feiertage und Schulferien. Wenn keine Einigung zwischen den Eltern besteht, erstellen wir ein geeignetes Vorschlagsmodell und vertreten Sie vor Gericht.
Suchen Sie sofort rechtliche Unterstützung.
Wir können einen Antrag auf Schutzanordnung stellen, durch die der Täter aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden kann, ihm Kontakt- und Annäherungsverbote auferlegt werden und Sie umfassenden Schutz erhalten.
Wir gewährleisten vollständige Vertraulichkeit und rasches Handeln.
Dies ist eine Form der Erbschaftsannahme, bei der der Erbe nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen haftet.
Sie ist besonders empfehlenswert, wenn Zweifel über bestehende Schulden oder Kredite des Erblassers bestehen. Das Verfahren erfordert die Einreichung eines Antrags sowie eines detaillierten Nachlassverzeichnisses beim Gericht. Es wird ein besonderes Zivilverfahren eingeleitet, in dem es ratsam ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Wir unterstützen Sie umfassend während des gesamten Verfahrens.
Die Erbteilung kann auf zwei Arten durchgeführt werden: Einvernehmliche Teilung – durch eine Vereinbarung zwischen den Erben; Gerichtliche Teilung – wenn keine Einigung erzielt werden kann. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens legt das Gericht die Erbanteile der einzelnen Erben fest und bestimmt die Art und Weise der Aufteilung des Vermögens.
Nein. Jeder Erbe hat das Recht: die Erbschaft anzunehmen, die Erbschaft unter Inventarvorbehalt anzunehmen (mit beschränkter Haftung), oder die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist hierfür beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall Kenntnis erlangt.
Es gibt zwei Hauptformen von Testamenten: Notarielles Testament – wird vor einem Notar errichtet und ist die sicherste Form. Eigenhändiges Testament – muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Am zuverlässigsten ist es, ein Testament vor einem Notar zu errichten. Wenn es handschriftlich verfasst wird, empfiehlt es sich, es zur Verwahrung bei einem Notar zu hinterlegen.
In solchen Fällen bestehen zwei Möglichkeiten: Freiwillige Erbteilung – eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben; Gerichtliche Erbteilung – wenn keine Einigung erzielt wird. Bei Streitigkeiten über Erbanteile oder die Zuweisung bestimmter Immobilien entscheidet das Gericht über die Aufteilung des Nachlasses.
Unser Team kann Sie in jeder Phase des Verfahrens vertreten.
Ja. Nach bulgarischem Recht gibt es keinen Unterschied zwischen Kindern, die innerhalb oder außerhalb einer Ehe geboren wurden – sie erben gleichberechtigt.
Auch adoptierte Personen sind gesetzliche Erben, abhängig von der Art der Adoption.
Unsere Unterstützung deckt alle Schritte des Erbverfahrens ab – von der Abgabe erforderlicher Erklärungen und der Erstellung von Testamenten über die Führung gerichtlicher Verfahren, die Vertretung bei Erbteilungen und Erbstreitigkeiten bis hin zur Kommunikation mit Notaren und Behörden. Wir begleiten Sie umfassend und zuverlässig von Anfang bis Ende.
Ja. Eine Erbschaft kann durch eine schriftliche Erklärung vor dem Bezirksgericht am Ort des Nachlasses oder am letzten Wohnsitz des Erblassers ausgeschlagen werden.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil am Nachlass, der bestimmten gesetzlichen Erben zusteht – Abkömmlingen, Eltern und dem Ehegatten. Selbst wenn ein Testament zugunsten eines Dritten errichtet wurde, können diese Erben die Wiederherstellung ihres Pflichtteils verlangen.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn: gesetzliche Formvorschriften bei seiner Errichtung verletzt wurden oder, der Erblasser nicht in der Lage war, einen rechtsgültigen Willen zu bilden. Die Anfechtung erfolgt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, in dem die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Testaments festgestellt wird.
Ja. Liegt ein internationaler Bezug vor, richtet sich die Erbfolge nach europäischen oder nationalen Vorschriften. In vielen Fällen ist ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) erforderlich. Wir unterstützen Sie umfassend bei der gesamten Abwicklung – von der Dokumentenbeschaffung bis hin zur Vertretung vor Behörden.
Ja. Ein Testament kann angefochten werden, wenn: Zweifel an seiner Echtheit bestehen, der Erblasser nicht verfügungsfähig war, Drohung oder Zwang vorlagen oder, das Testament den Pflichtteil gesetzlicher Erben verletzt. Wir prüfen für Sie, ob ein gerichtliches Anfechtungsverfahren erfolgversprechend ist.
Jeder Erbe kann seinen Anteil verkaufen oder verschenken.
Handelt es sich um eine Miteigentumsgemeinschaft, haben die übrigen Erben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, bei der notariellen Abwicklung und bei der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.
Gibt es weder gesetzliche noch testamentarische Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu. Dies geschieht jedoch erst, nachdem alle Erbenkreise vollständig geprüft und ausgeschlossen wurden.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen in Bereichen wie Eigentum, Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie geistiges Eigentum.
Erforderlich sind die Ausarbeitung einer Gründungserklärung, einer Satzung sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen und die Eintragung der Stiftung im Handelsregister. Unser Kanzleiteam übernimmt für Sie den gesamten Prozess – von der Vorbereitung der Dokumente bis zur erfolgreichen Eintragung.
Das Verfahren umfasst die Einreichung einer Klageschrift beim Gericht, eine medizinische Begutachtung sowie einen anschließenden gerichtlichen Beschluss. Wir begleiten und vertreten Sie in allen Phasen dieses komplexen Verfahrens.
Ja. Es genügt, eine notariell beglaubigte Vollmacht zu erteilen (dies ist auch über ein bulgarisches Konsulat möglich). Anschließend können wir Sie vollständig aus der Ferne vertreten – einschließlich bei Immobilientransaktionen, gerichtlichen Verfahren und Verwaltungsangelegenheiten.
Die Anordnung einer Betreuung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens vor dem zuständigen Bezirksgericht (Окръжен съд). Sie ist zulässig, wenn die betroffene Person dauerhaft außerstande ist, sich selbst zu versorgen oder ihre Angelegenheiten zu regeln (z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Demenz). Wir bereiten die erforderlichen Beweise vor und übernehmen Ihre Vertretung im gesamten Verfahren.
Das Verfahren umfasst die Ausarbeitung einer Gründungsurkunde, einer Satzung, die Durchführung einer Gründungsversammlung sowie die Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Gericht. Unsere Kanzlei übernimmt den gesamten Prozess – von der Erstellung der Dokumente bis zur Eintragung im Register der juristischen Personen mit gemeinnützigem Zweck.
Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen enthält in der Regel folgende Elemente: Darlehensbetrag, Rückzahlungsfrist, Rückzahlungsmodalitäten sowie eine etwaige Verzinsung. Grundsätzlich ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Für eine höhere Rechtssicherheit empfehlen wir jedoch einen schriftlichen Vertrag mit Datum und Unterschriften; bei größeren Beträgen ist eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften sinnvoll.
Ja. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie an, einschließlich Prüfung des Eigentumsstatus, Überprüfung möglicher Belastungen sowie Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Transaktion.
Die Anforderungen hängen vom jeweiligen Verfahren ab – etwa Einbürgerung (Naturalisation), Staatsbürgerschaft aufgrund bulgarischer Herkunft oder Ehe mit einem bulgarischen Staatsbürger. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zum erfolgreichen Abschluss.
Eine notarielle Aufforderung ist ein förmliches Schreiben, das über einen Notar zugestellt wird und mit dem die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung – etwa die Zahlung aus einem Vertrag – verlangt wird. In vielen Fällen stellt sie eine zwingende Voraussetzung vor der Erhebung einer Klage dar.
Wir unterstützen Sie bei der Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des Verschollenseins oder zur gerichtlichen Todeserklärung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Diese Verfahren sind häufig erforderlich, um Erbfragen zu klären oder das Vermögen der betroffenen Person zu verwalten.
Unsere anwaltliche Vertretung beinhaltet: die Erstellung von Klageschriften, Klageerwiderungen und sonstigen Schriftsätzen, die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Beschwerde), die Beantragung von Sicherungsmaßnahmen, sowie die umfassende Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor sämtlichen Gerichten und Instanzen.
Ja. Bei nachgewiesenem bulgarischem Ursprung können Sie ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der bulgarischen Staatsbürgerschaft durchlaufen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen sowie bei der Organisation Ihres persönlichen Termins vor dem Justizministerium.
Ja. EU-Bürger können in Bulgarien uneingeschränkt Immobilien erwerben.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten bestimmte Einschränkungen – insbesondere beim Erwerb von Grundstücken, wofür in der Regel die Gründung eines bulgarischen Unternehmens erforderlich ist. Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung während des gesamten Prozesses.
Das Baurecht („Recht zur Errichtung eines Gebäudes“) ermöglicht es einer Person, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und Eigentümer des errichteten Bauwerks zu werden, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Dieses Recht muss durch einen notariell beurkundeten und im Immobilienregister eingetragenen Vertrag bestellt werden.
Der Eigentumserwerb durch Ersitzung erfolgt durch langjährige tatsächliche Besitzausübung über einen bestimmten Zeitraum und unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur gerichtlichen Anerkennung.
Ja. Wir bieten umfassende rechtliche Betreuung, darunter: die Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen, rechtliche Beratung bei Bauvorhaben und Projektentwicklung, Unterstützung beim Verkauf von Einheiten in Neubauten und bei allen zugehörни Registrierungen.
Eine solche notarielle Tatsachenfeststellung ist erforderlich, wenn für die Immobilie kein notarieller Eigentumsnachweis vorliegt, die Eigentumslage jedoch durch Zeugenaussagen oder andere Beweismittel feststellbar ist. Die notarielle Feststellung kann zur Anerkennung des Eigentums aufgrund Ersitzung führen.
Ein solcher Vertrag regelt üblicherweise: die Laufzeit, die monatliche Vergütung, die Pflichten des Verwalters (z. B. Vermietung, Einzug der Mieten, Instandhaltung, Vertretung vor Behörden). Wir empfehlen, den Vertrag von einem Anwalt ausarbeiten zu lassen, um Schutzklauseln gegen Missbrauch oder Nichterfüllung zu gewährleisten.
Servitute sind beschränkte dingliche Rechte, die die Nutzung eines fremden Grundstücks erlauben – z. B. Wegerecht, das Recht auf Verlegung von Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen. Ein Servitut kann freiwillig durch Vertrag begründet oder durch Gerichtsbeschluss angeordnet werden, wenn der Zugang zwingend erforderlich ist.
In solchen Fällen können ein Nutzungsregelungsvertrag abgeschlossen oder eine freiwillige bzw. gerichtliche Teilung eingeleitet werden. Wir bieten rechtliche Unterstützung in beiden Varianten.
Durch einen notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten, in dem Rechte, Dauer und Bedingungen klar festgelegt werden. Das Nutzungsrecht wird anschließend im Immobilienregister eingetragen.
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erforderlich sind: ein bestelltes Aufstockungsrecht, ein architektonisches Projekt, eine Baugenehmigung, sowie die Zustimmung der Miteigentümer (falls vorhanden). Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und die Erstellung der erforderlichen Verträge sind dabei entscheidend.
Dies ist ein amtliches Dokument, mit dem beschränkte dingliche Rechte – wie Baurecht, Nutzungsrecht oder Servitutsrechte – begründet werden. Die Urkunde muss notariell beurkundet und im Immobilienregister eingetragen werden.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation, Geschäftsführung, Umstrukturierung und Beendigung juristischer Personen, einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOD/EOOD), Aktiengesellschaften (AD) und weiterer Rechtsformen.
Das Verfahren umfasst: die Einreichung eines Antrags, die amtliche Prüfung durch das Patentamt, die Veröffentlichung der Anmeldung, eine Frist für Widersprüche Dritter, und die Erteilung der Markenregistrierung.
Ja. Wir bieten umfassende rechtliche Betreuung bei Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, Eingliederungen und allen weiteren Formen der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.
Handelsgeschäfte sind vertragsrechtliche Transaktionen zwischen Kaufleuten, darunter Kauf- und Lieferverträge, Vermittlungs- und Kommissionsverträge, Kreditverträge und andere Rechtsgeschäfte, die dem Handelsgesetz und spezialgesetzlichen Regelungen unterliegen.
Hierzu benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihr Unternehmen vor Gericht oder Schiedsgerichten vertritt, prozessuale Schriftsätze erstellt und Vergleichsverhandlungen zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts führt.
Das Schuldrecht regelt alle Rechtsverhältnisse, die Verpflichtungen zwischen zwei oder mehreren Personen begründen – sowohl solche, die auf einem Vertrag beruhen, als auch außervertragliche Verpflichtungen wie unerlaubte Handlungen oder ungerechtfertigte Bereicherung.
Bei Nichterfüllung haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten: Rücktritt vom Vertrag, Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen, Zurückbehaltung von Vermögenswerten des Schuldners, oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Die vertragliche Haftung entsteht bei Verstößen gegen eine vertragliche Verpflichtung.
Die außervertragliche Haftung ergibt sich hingegen aus der Verursachung von Schäden oder einer ungerechten Bereicherung ohne vorheriges vertragliches Verhältnis zwischen den Parteien.
Zu den am häufigsten verwendeten Verträgen gehören: Kaufverträge über Immobilien, Mietverträge, Darlehensverträge, Schenkungsverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, sowie verschiedene Sicherungsverträge zur Absicherung von Forderungen.
Dies geschieht durch: die Zustellung einer notariellen Aufforderung, die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids, und bei Bedarf die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Sie müssen uns eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, mit der Sie uns bevollmächtigen, Sie vor der zuständigen Behörde zu vertreten. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Formulierung und Erstellung der Vollmacht.
Ja. Wir können die fertigen Unterlagen per Kurierdienst an eine Adresse in Bulgarien oder ins Ausland versenden und beraten Sie vorab über die schnellste und sicherste Versandmethode.
Ja. Wir übernehmen den gesamten Ablauf – von der Einreichung des Antrags bis zur Entgegennahme des Erbnachweises, und beraten Sie zu allen erforderlichen Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind.
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Gemeinde und der Auslastung des Standesamts ab. In der Regel dauert das Verfahren zwischen wenigen Tagen und bis zu zwei Wochen.
Dabei handelt es sich um ein Dokument, das Angaben zu Geburt, Eheschließung oder Tod in mehreren Sprachen enthält und in den EU-Mitgliedstaaten ohne Legalisation anerkannt wird.
Bulgarien bietet erschwingliche Lebenshaltungskosten, niedrige Steuern, eine stabile Wirtschaft, die Mitgliedschaft in der EU sowie ein angenehmes Klima. Dies macht das Land zu einem bevorzugten Ziel für Wohnsitznahme und Investitionen.
Nein. Alle Verfahren können durch eine notariell beglaubigte Vollmacht durchgeführt werden – Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht notwendig.
Diese Dienstleistung beinhaltet: die Vermietung der Immobilie, die Einziehung der Mietzahlungen, die laufende Instandhaltung, sowie die vollständige administrative Betreuung in Abwesenheit des Eigentümers.
Ja. Der Erwerb einer Immobilie in Bulgarien kann eine Grundlage für die Erteilung eines langfristigen Aufenthaltsrechts darstellen, insbesondere bei Investitionen von erheblichem Wert. Wir begleiten Sie bei allen erforderlichen Schritten des Verfahrens.
In der Praxis wählen Ausländer am häufigsten die Gründung einer EOOD (Ein-Personen-GmbH) oder OOD (GmbH), da diese Rechtsformen eine einfache Struktur und eine vorteilhafte steuerliche Behandlung bieten. Wir beraten Sie umfassend, welche Option Ihren Zielen und Bedürfnissen am besten entspricht.
Das Verfahren umfasst die Einreichung eines Antrags, die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen sowie ein Interview vor einer staatlichen Kommission. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Begleitung in sämtlichen Phasen des Prozesses.
Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist ein rechtlicher Aufenthaltsgrund erforderlich – beispielsweise Beschäftigung, Registrierung eines Handelsvertreterbüros eines ausländischen Unternehmens, Studium, Investition oder Ehe mit einem bulgarischen Staatsbürger. Unser Team berät Sie hinsichtlich der geeignetsten Aufenthaltskategorie, bereitet die vollständige Dokumentation vor und vertritt Sie gegenüber den zuständigen Behörden.
Die Dauer hängt vom jeweiligen Rechtsgrund ab (Abstammung, Ehe, langfristiger Aufenthalt usw.). In der Regel dauert das Verfahren zwischen 12 und 18 Monaten. Wir überwachen die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen, die Einhaltung aller Fristen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf des gesamten Verwaltungsverfahrens.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einholung von Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Registrierungen, sowie bei der Vertretung gegenüber staatlichen Kontrollbehörden. Zudem übernehmen wir die Anfechtung von Verwaltungsakten, einschließlich Bußgeldern, Anordnungen oder Verbotsverfügungen, die von Aufsichtsbehörden erlassen wurden.
Ja. EU-Bürger können Immobilien ohne Einschränkungen erwerben.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Eigentum an Wohnungen und anderen Gebäuden erwerben; der Grunderwerb selbst bleibt jedoch eingeschränkt und ist in der Regel nur über eine bulgarische Gesellschaft möglich.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %, ebenso wie die Einkommensteuer für natürliche Personen. Zudem fallen Grundsteuern und Gebühren für Immobilientransaktionen an, deren Höhe je nach Gemeinde variiert.
Ja. Wir bieten umfassende Immobilienverwaltungsdienste, einschließlich Vermietung, Einzug von Mieten, Instandhaltung sowie Begleichung von Steuern und Gebühren in Ihrem Namen.
In bestimmten Fällen – etwa beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen – ist die Gründung eines Unternehmens zwingend erforderlich. Wir beraten Sie umfassend, welcher Ansatz für Ihren konkreten Fall rechtlich und wirtschaftически am sinnvollsten ist.
Ja. Es bestehen Programme für langfristigen Aufenthalt sowie Möglichkeiten zur Erlangung der bulgarischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Auswahl des geeigneten Investitionsmodells bis zur Einreichung aller Unterlagen.
Vereinbaren Sie eine schnelle und professionelle Beratung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – online oder in unserem Büro. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und eine konkrete Strategie zur Lösung Ihres Rechtsproblems.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Da jeder einzelne Fall seine eigenen Besonderheiten aufweist und zu seiner Lösung ein individueller Ansatz erforderlich ist, können wir nicht garantieren, dass die hier veröffentlich¬ten Inhalte ausreichen, um Ihr rechtliches Problem eigenständig zu lösen.
Im Gegenteil – wir sind der Auffassung, dass Sie rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen sollten, um eine sachgerechte und wirksame rechtliche Beratung und Vertretung zu erhalten.