Europäisches Nachlasszeugnis bei Todesfall in Bulgarien – was Sie wissen müssen
Sie haben die Nachricht erhalten, dass ein nahestehender Mensch in Bulgarien verstorben ist. Neben dem Schmerz stellt sich rasch die praktische Frage – wie regeln Sie den Nachlass aus der Ferne, in einem Land mit einer anderen Sprache, einem anderen Rechtssystem und Behörden, mit denen Sie bislang nie zu tun hatten?
Genau in dieser Situation kann das Europäische Nachlasszeugnis das entscheidende Dokument sein. Aber nur dann, wenn es korrekt – und beim richtigen Organ – beantragt wird.
Viele Erben aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gehen davon aus, dass das Verfahren eine überschaubare Verwaltungsangelegenheit ist. In der Praxis stellt es sich anders dar. Bulgarien hat seine eigenen Verfahrensanforderungen, seine eigene Rechtspraxis und seinen eigenen Verwaltungsrhythmus – und selbst ein eindeutig begründeter Erbanspruch kann monatelang blockiert sein, wenn das Verfahren nicht von Anfang an richtig geführt wird.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Hat Ihr Angehöriger in Bulgarien gelebt und ist dort verstorben, ist eine bulgarische Behörde zuständig. Das bedeutet: Die gesamte Vorbereitung der Unterlagen, die Antragstellung und die Kommunikation mit den Behörden findet hier statt – auf Bulgarisch.
Das Gericht kann zusätzliche Nachweise, Übersetzungen oder Klarstellungen anfordern. Sind die Unterlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht den Anforderungen, kommt das Verfahren zum Stillstand. Nicht für Tage – sondern für Wochen oder Monate. Und Sie befinden sich tausende Kilometer entfernt und können nicht einfach vorbeikommen, um „die Sache zu klären“.
Wir haben Erben erlebt, die deutlich länger gewartet haben als nötig – allein deshalb, weil sie ohne rechtliche Unterstützung vor Ort gestartet sind. Ein fehlerhafter Unterlagenumfang, ein Antrag bei der falschen Behörde, eine versäumte Frist – jede dieser Situationen kostet Zeit, manchmal auch mehr als das.
Die Rechtsanwaltskanzlei „Evelina Toncheva & Partner“ arbeitet regelmäßig mit Erben aus deutschsprachigen Ländern – Deutschland, Österreich, Schweiz – in Fällen grenzüberschreitender Erbschaften mit Bezug zu Bulgarien.
Rechtsanwältin Evelina Toncheva ist Vertrauensanwältin der Deutschen Botschaft in Bulgarien und beherrscht die deutsche Sprache – schriftlich wie mündlich – auf professionellem Niveau. Die Kommunikation mit unseren Mandanten ist direkt, ohne Zwischenpersonen und ohne das Risiko, dass im Übersetzungsweg etwas verloren geht. Wenn Sie Ihre Situation schildern, sprechen Sie mit der Anwältin – nicht mit einem Dolmetscher.
Wir übernehmen das gesamte Verfahren vor Ort: die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Vorbereitung und Einreichung des Antrags, die Kommunikation mit der zuständigen Behörde und die Begleitung bis zur Ausstellung des Zeugnisses. Sie bleiben in Deutschland oder Österreich – wir kümmern uns hier um den Prozess.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Burgas, vertritt Mandanten jedoch vor Gerichten und Behörden in ganz Bulgarien – unabhängig davon, in welcher Stadt oder Region Ihr Angehöriger verstorben ist oder wo sich der Nachlass befindet. Die Geographie ist kein Hindernis. Für Erben, deren Angehöriger Vermögen in Burgas und der Region Burgas hinterlassen hat – einschließlich Nessebar, Pomorie, Sosopol und Sonnenstrand, wo viele Bürger aus deutschsprachigen Ländern Immobilien besitzen – kennen wir die lokale Praxis aus langjähriger Erfahrung. Wir arbeiten jedoch ebenso effektiv in allen anderen Regionen des Landes.
Jeder Fall ist anders. Was Ihre konkrete Situation erfordert, welche Unterlagen vorliegen und welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind – das lässt sich erst nach einem Gespräch beurteilen.
Nicht zwingend. In vielen Fällen kann das gesamte Verfahren durch einen Anwalt vor Ort mit einer ordnungsgemäß notariell beglaubigten Vollmacht organisiert und durchgeführt werden. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, lässt sich nach einer Erstberatung beurteilen.
Ja. Rechtsanwältin Evelina Toncheva ist Vertrauensanwältin der Deutschen Botschaft und beherrscht Deutsch schriftlich wie mündlich. Es ist kein Dolmetscher erforderlich – die Kommunikation ist von Anfang an direkt und in Ihrer Sprache.
Das hängt von der Art des Dokuments ab. Manche erfordern eine Übersetzung und Legalisation, andere nicht. Genau deshalb ist es wichtig, zunächst zu prüfen, was vorliegt – bevor weitere Schritte unternommen werden.
Ja. Wir vertreten Mandanten vor Gerichten und Behörden in ganz Bulgarien – nicht nur in der Region Burgas. Der Standort der Immobilie oder der zuständigen Behörde stellt für uns keine Einschränkung dar.
Das Europäische Nachlasszeugnis ist nicht in jedem Fall das einzige oder das geeignete Dokument für Immobilienfragen in Bulgarien. Welches Dokument erforderlich ist – und ob das ENZ überhaupt das richtige Instrument für Ihren Fall darstellt – erfordert eine individuelle rechtliche Beurteilung.
Ihr Angehöriger ist in Bulgarien verstorben und Sie benötigen rechtliche Unterstützung vor Ort? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung auf Deutsch – online oder persönlich in Burgas. Termin vereinbaren | Tel. +359 888 456 483 | office@advokat-toncheva.com
