Europäisches Nachlasszeugnis Bulgarien beantragen – Unterlagen & Verfahren – Anwalt Bulgarien, Burgas

Europäisches Nachlasszeugnis in Bulgarien beantragen – welche Unterlagen Sie wirklich brauchen

Ein Verwandter ist in Bulgarien verstorben. Es gibt eine Wohnung, vielleicht ein Bankkonto, vielleicht Gesellschaftsanteile. Und Sie sitzen in Deutschland – und fragen sich, wie Sie Ihre Erbenstellung überhaupt nachweisen sollen, ohne endlos zwischen Ämtern und Ländern zu pendeln.

Genau dafür gibt es das Europäische Nachlasszeugnis. Aber ohne die richtigen Unterlagen kommt man an dieses Dokument nicht heran – und genau hier scheitern die meisten Anträge von vornherein.

Was das Europäische Nachlasszeugnis ist – und warum es wichtig ist

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde mit der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 eingeführt und gilt für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015. Es ist kein Pflichtdokument. Aber es ist das praktischste Instrument, das ein Erbe in einem grenzüberschreitenden Erbfall haben kann.

Warum? Weil es in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anerkannt wird – ohne jedes gesonderte Anerkennungsverfahren. Einmal ausgestellt, können Sie damit die Erbschaft einer Wohnung im bulgarischen Grundbuch (Imoten Registar) eintragen lassen, ein Bankkonto freischalten oder Ihre Erbenstellung gegenüber einer Behörde in Deutschland nachweisen.

Wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hatte, ist das zuständige Gericht in Bulgarien das Bezirksgericht (Rayonen Sad) am letzten Wohnort des Erblassers. Dorthin geht der Antrag. Nicht nach Deutschland.

Welche Unterlagen konkret benötigt werden

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. Und die Antwort ist: es kommt auf den konkreten Fall an. Aber es gibt eine Grundmenge von Dokumenten, ohne die ein Antrag schlicht nicht bearbeitet werden kann.

Die Sterbeurkunde ist der Ausgangspunkt. Ohne sie existiert der Erbfall für keine Behörde. In Bulgarien ausgestellte Sterbeurkunden sind im Original einzureichen. Ausländische Urkunden müssen übersetzt und legalisiert sein.

Die Erbenbescheinigung – auf Bulgarisch удостоверение за наследници – bestätigt, wer nach bulgarischem Recht als gesetzlicher Erbe gilt. Dieses Dokument wird in Bulgarien von der Gemeindeverwaltung am letzten Wohnort des Verstorbenen ausgestellt. Für Erben aus Deutschland ist das oft ein unbekannter Schritt – dabei ist er einer der ersten.

Das Testament, falls eines vorhanden ist. Wenn es in Deutschland oder einem anderen Land errichtet wurde, muss es übersetzt und ordnungsgemäß legalisiert oder mit einem Apostille versehen sein. Wurde es in Bulgarien errichtet, ist es beim zuständigen Notar oder im Notar-Register zu suchen.

Nachweise über das Nachlassvermögen. Das bedeutet konkret: für Immobilien ein Grundbuchauszug aus dem bulgarischen Imoten Registar, für Bankguthaben ein Kontonachweis der bulgarischen Bank, für Unternehmensanteile einen Auszug aus dem Handelsregister (Targovski Registar).

Angaben zu allen Erben – vollständige Namen, Geburtsdaten, Adressen. Klingt banal. Ist es nicht. Wenn auch nur ein Erbe fehlt oder fehlerhaft angegeben ist, hält das den gesamten Antrag auf.

Übersetzte und legalisierte ausländische Dokumente, soweit sie Sachverhalte aus dem Ausland betreffen. Für deutsche Dokumente – Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, deutsche Sterbeurkunden bei Erblassern mit doppelter Aufenthaltsbindung – ist die Haager Apostille-Konvention anwendbar. Deutschland und Bulgarien sind beide Vertragsstaaten, was das Verfahren vereinfacht.

Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen in Bulgarien. Das ist die Grundlage für die Zuständigkeit des bulgarischen Gerichts. Behördliche Meldenachweise, Versicherungsdokumente, Rentenunterlagen – alles, was belegt, dass der Erblasser tatsächlich zuletzt in Bulgarien gelebt hat.

Zahlungsnachweis der staatlichen Gerichtsgebühr. Ohne ihn wird der Antrag nicht angenommen. Die genaue Höhe variiert – wir berechnen sie für den konkreten Fall.

Warum ein fehlerhafter Antrag teuer werden kann

Das ENZ-Verfahren ist kein einfaches Formular, das man ausfüllt und einschickt. Das Gericht prüft inhaltlich. Ein unvollständiger oder fehlerhafter Antrag wird nicht korrigiert – er wird zurückgewiesen. Dann beginnt die Fristerkennung von vorn, und bei manchen Dokumenten – etwa der bulgarischen Erbenbescheinigung, die nur begrenzt gültig ist – muss neu angefragt werden.

Wir haben Mandanten betreut, die zunächst ohne anwaltliche Hilfe versucht haben, den Antrag selbst zu stellen – und nach zwei Zurückweisungen zu uns gekommen sind. Der Zeitverlust war erheblich. Dabei wäre die vollständige Vorbereitung im Vorfeld der schnellere und günstigere Weg gewesen.

Was wir für Sie übernehmen

Wir sprechen Deutsch – das ist bei einer Kanzlei in Bulgarien keine Selbstverständlichkeit. Unsere Kanzlei in Burgas übernimmt das gesamte Verfahren: von der Prüfung, welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, über die Beschaffung der bulgarischen Unterlagen bis zur vollständigen Antragstellung beim zuständigen Bezirksgericht.

Sie müssen dafür nicht nach Bulgarien reisen. Mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht können wir in Ihrem Namen handeln – von Anfang bis zur Ausstellung des ENZ.

Wenn Sie auch eine Immobilie in Bulgarien geerbt haben oder Fragen zur gesamten Erbschaftsabwicklung in Bulgarien haben, können wir beides gemeinsam begleiten.

Häufig gestellte Fragen

Wo wird das Europäische Nachlasszeugnis in Bulgarien beantragt?

Wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hatte, ist das zuständige Bezirksgericht (Rayonen Sad) an seinem letzten Wohnort die zuständige Antragsbehörde. Hatte der Erblasser keinen registrierten Wohnsitz in Bulgarien, ist das Sofioter Amtsgericht nach den geltenden Verfahrensregeln zuständig. Die Zuständigkeit sollte vor Antragstellung geprüft werden.

Müssen die deutschen Dokumente übersetzt werden?

Ja – alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Bulgarische übersetzt werden. Für die Legalisierung gilt: Deutschland und Bulgarien sind beide Mitgliedstaaten der Haager Apostille-Konvention, sodass deutsche Urkunden in der Regel mit einem Apostille versehen werden können, ohne das aufwändigere Konsularlegalisationsverfahren durchlaufen zu müssen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt davon ab, wie schnell die Unterlagen vollständig vorliegen und wie das Gericht ausgelastet ist. Wenn alle Dokumente von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht werden, ist eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen realistisch. Unvollständige Anträge verlängern das Verfahren erheblich – manchmal um Monate.

Kann ich den Antrag aus Deutschland stellen, ohne nach Bulgarien zu reisen?

Ja. Mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht – beglaubigt beim deutschen Notar mit Apostille oder bei der bulgarischen Botschaft in Berlin oder München – kann ein Anwalt in Bulgarien in Ihrem Namen den gesamten Antrag stellen und das Verfahren führen. Eine Anreise nach Bulgarien ist in der Regel nicht erforderlich.

Arbeiten Sie mit Erben aus Deutschland und Österreich zusammen?

Ja – wir betreuen regelmäßig Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Erbschaftsangelegenheiten in Bulgarien. Die Beratung findet auf Deutsch statt, online oder in unserer Kanzlei in Burgas. Wir übernehmen das gesamte Verfahren – von der ersten Dokumentenprüfung bis zur Ausstellung des ENZ.

Sie möchten das Europäische Nachlasszeugnis für eine Erbschaft in Bulgarien beantragen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir prüfen Ihren konkreten Fall und stellen fest, welche Unterlagen Sie benötigen. Termin vereinbaren | Tel. +359 888 456 483

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